> Aufschlussreiche Einblicke in das Urheber- und Patentrecht aus der Sicht eines Klägers

Unter dem Titel „Für den Kläger erschienen: Niemand – Softwarepatente im Zivilprozess aus der Sicht eines Klägers“ lud die Forschungsstelle für gewerblichen Rechtsschutz am ITM und der Förderverein der Forschungsstelle zu einem sowohl aus rechtlicher als auch historischer Sicht aufschlussreichen Vortrag ein.

Vortrag: Für den Kläger erschienen

Referent Eckert Fries (sen.) war als Kläger maßgeblich an der viel beachteten Entscheidung des BGH in Sachen „Wetterführungspläne I + II“ (MMR 2002, S. 99 ff.) beteiligt.

Zu Gast war Herr Eckert Fries (sen.), der als Kläger maßgeblich an der viel beachteten Entscheidung des BGH in Sachen „Wetterführungspläne I + II“ (MMR 2002, S. 99 ff.) beteiligt gewesen war. Diese Entscheidung war nicht nur aus verfahrensrechtlicher Sicht eine Besonderheit (Herr Fries kassierte ein Versäumnisurteil, da er ohne anwaltliche Vertretung zur Verhandlung erschien), sondern befasste sich mit der aus rechtlicher Sicht höchst umstrittenen Frage der Arbeitnehmervergütung beim Zusammentreffen urheberrechtlichen und patentrechtlichen Schutzes für Computerprogramme.

Vortrag: Für den Kläger erschienen

Den Zuhörern wurde ein tiefer Einblick in den Verfahrensablauf aus der Sicht eines unmittelbar Beteiligten gewährt.

Auf unterhaltsame Weise vermochte es Herr Fries, den zahlreich erschienen Gästen über die vielfältigen rechtlichen Zusammenhänge der Entscheidung zu berichten und den Zuhörern einen tiefen Einblick in den Verfahrensablauf aus der Sicht eines unmittelbar Beteiligten zu geben. Gleichzeitig nahm Herr Fries den Vortrag zum Anlass in Bezug auf das Arbeitnehmererfindungsrecht erklärend vorzutragen und die entscheidungserheblichen Normen der §§ 69 b UrhG ff. vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen kritisch zu analysieren.