> Erfolgreicher Abschluss der Zusatzausbildungen ITM und Gewerblicher Rechtsschutz sowie Verleihung des Förderpreises der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz

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Prof. Dr. Berneke

Am Freitag den 16. Januar 2015 wurden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung die Zertifikate für das erfolgreiche Absolvieren der Zusatzausbildungen im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz durch das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität von Münster für den Jahrgang 2013/14 verliehen.

Den Festvortrag zum Thema „Worum es beim engen Streitgegenstand von Unterlassungsansprüchen geht“ hielt Herr Prof. Dr. Wilhelm Berneke.

Herr Prof. Berneke war von 2000 bis 2014 Vorsitzender des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der für Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zuständig ist.

 

Er erklärte zunächst, dass der Erfolg eines Verfahrens zu rund einem Drittel von prozessrechtlichen Fragen abhinge und es daher wichtig sei, den Streitgegenstand präzise zu benennen. Nur auf den festgelegten Streitgegenstand könnten sich das Urteil und später auch die Vollstreckung beziehen. Eventuelle Unterlassungsansprüche, die nicht Streitgegenstand waren, können nicht Gegenstand der Vollstreckung sein.

Es sei daher für die Klägerinteressen von Bedeutung, ob das Gericht aus einem im Klageantrag enthaltenen Bündel von Streitgegenständen selbst aussuche, welcher davon Gegenstand des Verfahrens sein soll, oder ob der Kläger  festlege, welcher Gegenstand welches Gewicht haben soll. Wenn die Gerichte den Streitgegenstand auswählen, dann führe das zwar zu einem vereinfachten Verfahren, andererseits sei es dann aber möglich, dass der Kläger nicht alle erstrebten Ansprüche geltend machen könne.

Nachdem Herr Prof. Berneke die zwei bedeutendsten BGH-Entscheidungen hinsichtlich dieses Problems zusammengefasst hatte, schilderte er die jetzige Lage, die seiner Meinung nach eine akzeptable Lösung darstellt.

 

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Preisträger Dr. Christoph Buchmüller mit Prof. Dr. Hoeren

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Dozent Dr. Bühling

So kann der Kläger in seinem Klageantrag lediglich einen groben Streitgegenstand festlegen und damit dem Gericht die Entscheidung überlassen, über welchen Streitgegenstand genau entschieden werden soll. Er kann aber auch den Lebenssachverhalt im Wege der kumulativen Klagehäufung aufspalten und verschiedenen feingliedrige Streitgegenstände benennen. Über diese wird dann einzeln vom Gericht entschieden und sie werden einzeln vollstreckt. Laut Prof. Berneke hat diese Variante den Vorteil, einen umfassenderen Schutz gegen Rechtsverletzungen zu bieten.

Im Anschluss an den Vortrag erfolgte die Zertifikatsverleihung durch Herrn Prof. Hoeren und Herrn Prof. Holznagel, die bei der Gelegenheit auf die Bedeutung von Zusatzqualifikationen im Hinblick auf den juristischen Arbeitsmarkt hinwiesen. und die Absolventen für ihr Engagement lobten. Die Zertifikate im Gewerblichen Rechtsschutz wurden von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling verliehen, der im Rahmen der Zusatzausbildung als Dozent tätig ist.

Herr Dr. Christoph Buchmüller erhielt zudem den Förderpreis der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz für seine herausragende Dissertation zum Thema „Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“.

Bei einem Glas Sekt hatten die Teilnehmer und der Preisträger anschließend die Gelegenheit, ihre Erfolge verdientermaßen zu feiern und mit Herrn Prof. Berneke über seinen Vortrag zu diskutieren.

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Prof. Holznagel