In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts besprechen die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Owen Mc Grath und Klaus Palenberg das EuGH-Urteil zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden für Datenschutzverstöße. Der EuGH hat entschieden, dass sich auch nach Einführung der DSGVO Verbraucherverbände auf die Befugnisnormen nach §§ 8 Abs. 3 UWG, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG stützen können, um Datenschutzverstöße zu verfolgen. Dabei können sie auch auf eigene Initiative hin tätig werden und bedürfen keines unmittelbaren Auftrags.
Das Urteil des EuGH zum Nachlesen: EuGH-Urteil vom 28.04.2022, C-319/20.
![J!Cast abonnieren](https://alt.itm.nrw//wp-content/uploads/Abonnieren-Button-v8-220x55.png)