> RWTÜV-Stiftung fördert erste Juniorprofessur für IT-Recht

Juristin Dr. Franziska Boehm beginnt zum 1. Oktober an der Universität Münster

Die Inhaberin der bundesweit ersten Juniorprofessur für IT-Recht, Dr. Franziska Boehm, tritt zum 1. Oktober  ihre Stelle an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster (WWU) an. IT (Informationstechnologie) ist eine  der Schlüsseltechnologien für die weltweite Wirtschaft. Rechtliche Fragen jedoch sind bislang weitgehend ungeklärt. Das ist Grund für die RWTÜV-Stiftung, den Aufbau dieses brachliegenden rechtlichen Forschungsgebietes für sechs Jahre finanziell zu unterstützen. Betreut wird Franziska Boehm auf ihrem Weg zur Habilitation von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der WWU.

„Studien zeigen, dass geschätzt 80 Prozent  aller größeren IT-Projekte, vor allem bei der Softwareentwicklung, scheitern“, erläutert Thomas Hoeren die Ausgangslage. „Ursächlich dafür ist, dass weder Auftraggeber noch Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages wissen, was genau bei einer solchen Entwicklungsaufgabe auf sie zukommt. Da hilft das hundert Jahre alte Werkvertragsrecht nicht weiter.“ Für komplexe zivilrechtliche Verträge wie diese ein passendes rechtliches Rahmengerüst zu entwickeln, wird nun zur Aufgabe von Franziska Boehm. Die Berufungskommission der Universität Münster entschied sich unter einer Vielzahl von herausragenden Bewerbern und Bewerberinnen für die 32-jährige promovierte Juristin. Diese hat an der Universität Luxemburg zum Thema „Information Sharing and Data Protection“ promoviert und im Anschluss seit 2011 jeweils zu 50 Prozent an der Universität  Luxemburg und bei der luxemburgischen Datenschutzbehörde gearbeitet, wo sie sich interdisziplinären Aufgaben im Bereich des Datenschutzes und des Informationsrechts widmete.

„Wir freuen uns als RWTÜV-Stiftung“, betont der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob, „dass sich mit Frau Dr. Boehm eine Kandidatin durchgesetzt hat, die auch bereits erste internationale Erfahrungen mit der Aufgabenstellung aufweisen kann. Denn Informationstechnologie macht nicht an Landesgrenzen halt. Das gilt es ganz sicher auch bei rechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen.“ Franziska Boehm wird neben der eigentlichen Forschungsarbeit ab dem kommenden Wintersemester auch in die Lehrtätigkeit des Instituts von Professor Hoeren eingebunden.

Über die RWTÜV-Stiftung

Der Rheinisch-Westfälische Technische Überwachungsverein e. V. (RWTÜV) gründete die Stiftung 2007. Stiftungszweck ist die „Förderung von Forschung und Wissenschaft auf den Gebieten Sicherheit, Technik und Umwelt“. Mittlerweile unterstützt die RWTÜV-Stiftung an allen namhaften Hochschulen des Landes NRW Forschungsprojekte, deren Spektrum von der Nanotechnologie bis zur bildgebenden medizinischen Diagnostik reicht.