Hinweise zu den Formalia
In der Bearbeitung sind alle durch den Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen – ggf. hilfsgutachterlich – zu prüfen. Es gelten – soweit nicht im Folgenden anders geregelt – die Bestimmungen für die Anfertigung von Zwischenprüfungshausarbeiten. Diese sind auf der Seite des Prüfungsamtes abrufbar. Das Gutachten muss auf scannertauglichem Papier gedruckt und in einem C4-Kuvert mit Sichtfenster abgegeben werden.
Die Arbeit kann in ausgedruckter Form bis zum 19.10.2015, 15.00 h s.t. im Sekretariat abgegeben oder per Post zugesendet werden. Zur Fristeinhaltung zählt das Datum des Poststempels.
Ferner ist die Hausarbeit gemäß § 6 Abs. 4 Prüfungsordnung zusätzlich in elektronischer Form (kein pdf-Format) abzugeben. Bitte verwenden Sie Ihren Vor- und Zunamen als Dateiname und senden diese an die folgende E-Mail-Adresse: doris.eppe@uni-muenster.de
Abgabeschluss: 19.10.2015
Die Anmeldung zur Hausarbeit in WILMA II hat bis spätestens zwei Wochen vor Abgabe der Hausarbeit – dem 05.10.2015 – zu erfolgen.