> Vortrag „Grundbegriffe des IT-Rechts aus der Perspektive der Informatik“

Unter dem Titel „Grundbegriffe des IT-Rechts aus der Perspektive der Informatik“ fand am Mittwoch, den 05. Dezember 2012 ein lehrreicher und spannender Vortrag von Herr Prof. Dr. Rainer Böhme (Juniorprofessur für Wirtschaftsinformatik, speziell IT-Sicherheit) statt.

Vortrag IT-Recht

Referent Prof. Dr. Rainer Böhme vermittelte den Zuhörern einen Einblick in die technischen Grundlagen der IT.

Im Rahmen der IT-Rechts Vorlesung von Prof. Dr. Franziska Boehm (Juniorprofessorin für IT-Recht) wurde den Studenten und anderen Interessierten ein Einblick in die technischen Grundlagen der Informationstechnologie geboten. Wie setzt sich Software praktisch zusammen? Wie sieht eigentlich der Quellcode oder das Entwurfsmaterial einer Software aus? Warum wird Software immer komplexer und wie wirkt sich das auf die aktuelle Rechtslage aus? Diese und andere interessante Fragen waren Gegenstand des Vortrages in dem Herr Prof. Dr. Rainer Böhme auch auf die datenschutzrechtliche Problematik im IT-Recht und das „Computergrundrecht“ zu sprechen kam. Anschließend wurden den zahlreich erschienen Gästen ihre Fragen zu dem Thema des Vortrages beantwortet.