> Wertvolle Schenkung: Steinmüller-Nachlass an die WWU überführt

Wilhelm Steinmüller ist der Begründer des europäischen Datenschutzrechts. Der Juraprofessor aus Regensburg verfasste in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts die ersten Studien zur Gestaltung eines künftigen Datenschutzgesetzes. Er beschäftigte sich auch als erster deutscher Experte mit Fragen der Verwaltungsautomation, der Kontrolle von Geheimdiensten und der Datensicherheit. Steinmüller starb im Sommer 2013 in Berlin.
Sein langjähriger Wegbegleiter, Hansjürgen Garstka, schenkte den wissenschaftlichen Nachlass Steinmüllers nun der Universität Münster.

Garstka, der frühere Berliner Datenschutzbeauftragte, brachte dabei den Wunsch zum Ausdruck, dass der Nachlass vom Münsteraner Institut für Medienrecht gesichtet und wissenschaftlich ausgewertet wird. Der Nachlass enthält zahlreiche Manu- und Typoskripte aus der Feder von Wilhelm Steinmüller sowie unveröffentlichte Gutachten und Vorstudien. Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Medienrecht, freute sich sehr über die wertvolle Spende. „Wir werden uns jetzt daran machen, die Geschichte des Datenschutzrechts in Europa entlang der Steinmüller-Schriften zu rekonstruieren“, erklärte er. Am Institut lagern bereits einige Nachlässe berühmter Pioniere des Informationsrechts, etwa von Professor Herbert Fiedler.