> Art Law Clinic

Mit der Entwicklung neuartiger Kunstformen und dem Verständnis von Kunst im stetigen Wandel, insbesondere im Zuge der Digitalisierung, entstehen täglich neue rechtliche Herausforderungen.

Damit mussten sich etliche Generationen von KünstlerInnen bisher entweder allein oder in kostspieliger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten auseinandersetzen.

Das will die Art Law Clinic nun für Studierende der Kunstakademie Münster ändern. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Kunstakademie Münster und der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.

Hier das Einführungsvideo der Art Law Clinic

 

Die Grundidee einer Law Clinic aus den USA hat sich zwar in Deutschland schon mancherorts etabliert, weltweit einzigartig ist aber die Einrichtung einer solchen Institution speziell für Kunstrecht. Das Motto der Art Law Clinic lautet „Jurastudierende für Kunststudierende“. Jurastudierende höheren Semesters sollen Kunststudierenden bei der Beurteilung grundsätzlicher rechtlicher Fragen helfen, mit denen sie sich im Rahmen ihres Studiums konfrontiert sehen. Dies erfolgt für die Studierenden der Kunstakademie kostenlos. Ferner wird in Kürze ein juristischer Leitfaden für Künstler bereitgestellt, an dem sich die Studierenden orientieren können. Gefördert wird dadurch insbesondere das interdisziplinäre, gegenseitige Verständnis von Kunststudierenden für Jura sowie von Jurastudierenden für Kunst.

 

Das Zentrum der Art Law Clinic befindet sich am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, das einen Mitarbeiter stellt. Zwei weitere Mitarbeiter werden von der Kunstakademie zur Verfügung gestellt. Der Art Law Clinic zugehörig ist ein Beirat, dem Frau Prof. Dr. Nina Gerlach von der Kunstakademie Münster und Herr Norbert Burke von der Kanzlei HüttenbrinkPartner angehören. Die Eröffnung des Projekts erfolgt am 26.2.2018 um 9:00 Uhr im Hörsaal der Kunstakademie im Rahmen des vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht veranstalteten Kunstrechtsseminars („Art Clinic“).

 

Kontaktiert werden kann die Art Law Clinic persönlich in Raum 120.213 im ITM (Leonardo-Campus 9, 48149 Münster) mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung, per E-Mail unter art-law-clinic@listserv.uni-muenster.de sowie telefonisch unter 0251/83-38618. Weitere Infos in dem Video

Neuigkeiten werden an dieser Stelle auf der Homepage zur Verfügung gestellt.

 

Haftungshinweis:

 

Die Beratung erfolgt weder durch Anwälte noch durch andere Personen mit der Befähigung zum Richteramt, sondern durch Studierende. Die teilnehmenden Studierenden bemühen sich um eine interessengerechte rechtliche Prüfung und Bearbeitung der Fragen auf Grundlage der ihnen bekannten und verfügbaren Materialien.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterliegen der Qualitätskontrolle durch einen regelmäßigen Bericht und Vorabanfragen bei dem zuständigen Hochschullehrer und dem im Beirat tätigen Anwalt. Wir müssen dennoch vorab darauf hinweisen, dass wir eine Haftung für Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der gegebenen Hinweise nicht übernehmen können und diese außerhalb der Verletzung von Kardinalspflichten und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Maßstab der Beratung sind ausschließlich die Kenntnisse und Fähigkeiten von Studierenden, die Wahrung der anwaltlichen Sorgfalt kann nicht vorausgesetzt werden. Ein Beratungserfolg wird nicht geschuldet. Gerne geben wir aber eine allgemeine Stellungnahme zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage ab und unterstützen Sie bei ihrer eigenen Entscheidungsfindung.

Kompliziertere Rechtsfragen werden nicht durch die Art Law Clinic selbst, sondern durch fachkundige Anwälte nach Rücksprache mit den Leitern der Art Law Clinic geklärt.