> Rechtsfragen im Deutschen Forschungsnetz

1. Ausgangslage

Während die globale Vernetzung voranschreitet, haben die deutschen „Multimediagesetze“ des Bundes und der Länder für Aufregung und Verunsicherung gesorgt. So tragen Online-Provider nach der gegenwärtigen Rechtslage die Verantwortung für eigene Inhalte sowie fremde Inhalte, die sich auf ihren Servern befinden, wenn sie hiervon Kenntnis haben und eine Sperrung möglich und zumutbar ist. Erste Urteile deutscher Gerichte zur Haftung von Providern sorgen für weitere Rechtsunsicherheit.

2. Aufgaben und Positionierung des Projekts

Der Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e.V. – DFN-Verein – fördert die Kommunikation und den Informations- und Datenaustausch in nationalen und internationalen Netzen insbesondere von Einrichtungen und Personen aus Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur. Vor dem Hintergrund der derzeitigen unklaren Rechtslage im Online-Bereich kommt dem DFN-Verein als Selbsthilfeinrichtung der Wissenschaft in Deutschland gegenüber seinen Mitgliedsinstitutionen eine besondere Verantwortung zu. Der DFN-Verein hat bereits eine Organisation zur freiwilligen Selbstkontrolle im Jugendschutz aufgebaut. Der Rechtsausschuß berät den Vorstand in allen rechtlichen Fragen, die bei der Organisation der Dienstleistungen und bei der Nutzung des Deutschen Forschungsnetzes auftreten. In diesem Rahmen erarbeitet er Handlungsempfehlungen für die Mitglieder des DFN-Vereins bei rechtlich relevanten Fragen und berät den Vorstand in juristischer Hinsicht bei technischen Maßnahmen, die einen Missbrauch des Netzes vorbeugend verhindern sollen. Mit dem Projekt „Rechtsfragen der Nutzung von Informations- und Kommunikationsdiensten im Deutschen Forschungsnetz“ sollen die Aktivitäten des DFN-Vereins und des Rechtsausschusses durch eine wissenschaftliche Bearbeitung aktueller Rechtsfragen unter Berücksichtigung der Betriebspraxis im Deutschen Forschungsnetz unterstützt werden. Insbesondere soll die weitere Entwicklung des Deutschen Forschungnetzes als rechnergestütztes Kommunikations- und Informationssystem für die öffentlich geförderte Forschung und Lehre rechtlich begleitet werden.

3. Zielsetzung des Projekts

Dazu ist eine Klärung der haftungsrechtlichen Lage des DFN-Vereins und seiner Mitgliedsinstitutionen unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Nutzungsbedingungen und Benutzungsordnungen erforderlich. Hinzu kommt die ständige Unterstützung der Anwender des Deutschen Forschungsnetzes bei Fragestellungen hinsichtlich der Rechtsverträglichkeit technischer Maßnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen. Hierzu ist ein Katalog von Handlungsempfehlungen für den störungsfreien Betrieb des Netzes zu erarbeiten, der sich an Fallbeispielen aus der Betriebspraxis der Rechenzentren orientiert und daher ständig aktuellen Entwicklungen sowohl technischer als auch rechtlicher Art angepasst werden muss. Dabei sind auch eingehende Anfragen von Anwendern des Deutschen Forschungsnetzes einzubeziehen. Im Vordergrund steht hierbei die Analyse des Falls auf seine juristische Relevanz hin und ggfs. die Mitwirkung bei der Lösung des Falls vor Ort sowie die Zusammenfassung und Auswertung des Fallmaterials für künftige Handlungsanleitungen.

4. Mitarbeiter des Projekts

Projektleitung: Prof. Dr. Thomas Hoeren Wissenschaftliche Mitarbeiter:

Anschrift: Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung – Leonardo-Campus 9, 48149 Münster Tel. 0251 / 83 – 38 6 – 00 Fax 0251 / 83-3 86 01 http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren