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Die folgenden Gutachten zu Big-Data-Themen wurden von ausgewiesenen Expertinnen und Experten im Auftrag des Projekts ABIDA erstellt. Der Inhalt der Gutachten gibt ausschließlich die Auffassungen des jeweiligen Autors bzw. der jeweiligen Autorin des Gutachtens wieder. Die Auffassungen decken sich nicht automatisch mit denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und/oder der einzelnen ABIDA-Projektpartner.

Bisher erschienen:

Das Gutachten ist der Versuch, eine vorläufige Antwort auf die Frage zu geben, in welchem Umfang die gegenwärtige Debatte über Big Data von Bezügen auf ethische Standards geprägt ist. Damit wird zugleich die Frage gestellt, wie ethische Standards in Zukunft zur fairen Ausbalancierung zwischen starrer Regulation einerseits und totale Flexibilisierung andererseits von Nutzen sein könnten. Ethische Standards werden dabei in einer wissenssoziologischen Perspektive sowohl als implizite Begründungsmuster als auch als explizite kommunikative Gattung aufgefasst, deren Funktion sich u. a. darin begründet, Anschlussfähigkeit zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilsystemen herzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Schon seit jeher sind individuell ausgehandelte Preise im Handel üblich. Big Data Anwendungen ermöglichen jedoch eine personalisierte Preissetzung in Echtzeit, basierend auf Individualdaten der Konsumenten. In diesem Gutachten werden sowohl die aktuelle Verbreitung und Anwendung sowie das Potenzial für Händler und Konsumenten und die zu erwartenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen personalisierter Preise untersucht. Des Weiteren befasst sich das Gutachten mit dem Potential von elektronischen Bezahlsystemen. Aus Sicht der Konsumenten werden zunächst die Anforderungen an und die Nutzung von elektronischen Bezahlsystemen erörtert. Die sich hieraus ergebenen Chancen und Risiken für Unternehmen werden im Anschluss diskutiert.

Sara Elisa Kettner, Christian Thorun (ConPolicy – Institut für Verbraucherpolitik), Jan-Peter Kleinhans (Stiftung Neue Verantwortung)

Unser Alltag und Privatleben werden immer mehr durch die Digitalisierung geprägt und so ist es kaum verwunderlich, dass auch das Haus und die Freizeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern immer stärker vernetzt und digital gestaltet werden. Zwar ist die Verbreitung von Smart Living-Anwendungen bisher relativ gering, es gibt jedoch ein immenses Potential für diese auf dem Massenmarkt. Bisher existiert jedoch keine systematische Untersuchung des Einsatzes von Big Data im Bereich Smart Living. Diese Lücke soll das zugrundeliegende Gutachten schließen und zielt deshalb darauf ab, einen Überblick über datengetriebene Smart Living-Anwendungen zu geben. Darüber hinaus sollen notwendige Handlungsbedarfe hinsichtlich informationeller Selbstbestimmung, User-Profiling und IT-Sicherheit im Bereich Smart Living und Big Data identifiziert und Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Das Gutachten wurden zwischen September 2017 und Februar 2018 erstellt und basiert methodisch auf den Ergebnissen einer Literaturanalyse, Experteninterviews und Expertenworkshops.

Das Big-Data-Zeitalter bringt revolutionäre Veränderungen für die herkömmlichen Geschäftsfelder und Märkte mit sich. Darüber hinaus sind einige Märkte wie etwa Suchmaschinen und andere Plattformen erst im Zuge dieser Bewegung entstanden. Die Daten fungieren in diesem Zusammenhang als zentraler Faktor für Geschäftsmodelle und entscheiden nicht selten über den wirtschaftlichen Erfolg des Wettbewerbers. Angesichts dieser Umstände ist zu untersuchen, ob das Kartellrecht die neuen Sachverhalte angemessen regulieren kann. Das vorliegende Gutachten stellt die Charakteristika der Digitalwirtschaft dar und unter Berücksichtigung der verschiedenen – teils entgegenstehenden – Interessen wird mit Blick auf das unionale sowie das nationale Kartellrecht Handlungsbedarf aufgezeigt. Am Ende der Betrachtung zeigen die Bearbeiter mögliche Handlungs- und Regulierungsoptionen auf.

Echtzeitzahlungen, Robo Advice, Crowdfunding – Finanzdienstleistungen werden immer mehr von eigenständigen Unternehmen (FinTechs) erbracht, die nicht nur Dienstleistungsnischen besetzen, sondern zunehmend klassische Bankentätigkeiten übernehmen. Im Zentrum der Geschäftsmodelle steht meist die Verarbeitung zum Teil sehr sensibler Kundendaten. Das Gutachten gibt einen Überblick über den deutschen FinTech-Markt, beleuchtet die Datenschutzerklärungen der neuen Akteure mit Blick auf die DS-GVO und diskutiert die Frage nach potentiellen regulatorischen Maßnahmen.

Das Thema Big Data im smarten Fahrzeug ist viel diskutiert. Aber nicht nur im Individualverkehr spielt die Analyse riesiger Datenmengen für die mobile Gesellschaft eine Rolle. Auch im Öffentlichen Personenverkehr wird es zunehmend darauf ankommen, Mobilitätsdaten geschickt auszuwerten und Verkehrsangebote, Wartung und Instandhaltung sowie andere Prozesse an die digitalen Entwicklungen anzupassen. Das Gutachten fasst daher bestehende Anwendungen zusammen, erfasst die Einstellung der ÖPV-Nutzer und bringt die gewonnenen Erkenntnisse zusammen, um letztlich Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Spätestens seit der medialen Diskussion über personalisierte Krankenversicherungstarife im Zusammenhang mit medizinischen Wearables ist Big Data auch im Gesundheitsbereich angekommen. Es besteht die große Hoffnung neue Behandlungsmethoden entwickeln zu können und Leiden zu lindern. Gerade in Bezug auf intime Gesundheitsdaten besteht aber auch der Zwiespalt zwischen großartigem Potential und dem Preis Einblick in sein Innerstes geben zu müssen, was einher geht mit der Furcht aufgrund seiner Daten vielleicht diskriminiert zu werden. Das ABIDA Gutachten „Big Data im Gesundheitsbereich“ zeigt die maßgeblichen Akteure, zukünftige Chancen und Risiken und beleuchtet dabei insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen um Regelungsdefizite aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen unterbreiten zu können.

Das Gutachten „Bildung für und über Big Data: Status Quo – Möglichkeiten und Grenzen der Medienbildung – flankierende Handlungsempfehlungen“ versucht aktuelle Antworten auf vier Leitfragen zu geben: (1) „Wer spricht wie und in welchem Kontext über Big Data und Bildung?“ (Diskurse und Rahmen), (2) „Wer bietet was für wen an?“ (Angebote und Zielgruppen), (3) „Was folgt daraus?” (Ergebnisse und Folgerungen) und (4) „Was sollte getan werden?“ (Handlungsempfehlungen). Die Arbeit an dem Gutachten erfolgte im Zeitraum September 2017 bis Januar 2018. Besonderer Wert wurde dabei auf einen explorativen und weiten Zugang bei der Recherche zu den Bildungsangeboten innerhalb des Untersuchungsfeldes gelegt. Dieser schließt explizit nicht nur formale, sondern auch non-formale und ggf. informelle Lern- und Bildungskontexte für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise Kinder und Jugendliche, Verbraucher(innen) oder Bürger(innen) ein.

Das Gutachten wurde im Rahmen des ABIDA-Projekts mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt. Der Inhalt des Gutachtens gibt ausschließlich die Auffassungen der Autorinnen und Autoren wieder. Diese decken sich nicht automatisch mit denen des Ministeriums und/oder der einzelnen Projektpartner.

Das vorliegende Gutachten analysiert, welche Big-Data-Anwendungen im Bereich der Onlinemedien genutzt werden. Nach einleitenden Ausführungen zu technologischen Grundlagen werden ausgewählte Beispiele medienbezogener Anwendungen im B2C-Markt vorgestellt, wobei eine detaillierte Betrachtung von Personal Voice Assistants, automatisierter Kommunikation und von auf Algorithmen basierenden Empfehlungen erfolgt. Der B2B-Markt wird im Gutachten ebenfalls beleuchtet. Daran anschließend finden sich Case Studies, welche die Auswirkungen von Big-Data-Anwendungen auf die Onlinemedien in besonderem Maße veranschaulichen. Wie die meisten anderen Gutachten schließt auch dieses mit Handlungsempfehlungen, etwa bezüglich der viel diskutierten Wahrung der Meinungsvielfalt.

Mit der rasch voranschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft dringen Algorithmen in immer mehr Lebensbereiche vor. Dies ist keine rein technologische Entwicklung, sondern führt zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Die zunehmende Bedeutung von algorithmenbasierten Entscheidungsprozessen (Algorithmic Decision Making) weckt bei nicht wenigen Beobachtern die Sorge vor der Entstehung einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die durch intransparente Algorithmen gesteuert wird („Black Box Society“). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen geht die vorliegende Studie der Frage nach, auf welche Weise der Einsatz von Algorithmen transparent und verantwortlich gestaltet werden kann, damit die Interessen der unterschiedlichen Akteure in einer zunehmend durch algorithmenbasierte Entscheidungen geprägten Gesellschaft miteinander in Einklang gebracht werden.

Das Gutachten „Arbeit 4.0 – People Analytics – Führungsinformationssysteme: Soziologische, psychologische, wissenschaftsphilosophisch–ethische Überlegungen zum Einsatz von Big Data in Personalmanagement und Personalführung“ will einen strukturierten Überblick über den Stand der Technik und die Anwendung von algorithmisch und mittels Big-Data-Methoden unterstützten Führungsinstrumenten im Personalbereich geben. Es will eine Einbettung dieser Anwendungen in die generelle Problematik leisten, die sich aus der Differenz von maschineller Entscheidungsersetzung zu Entscheidungsunterstützung in der Arbeitswelt ergibt.

Die sich daraus ergebenden möglichen Folgen werden anhand von drei Szenarien diskutiert, die jeweils eine rasche, eine mittlere und eine verlangsamte Entwicklung der Diffusion der Big-Data-Technik in den Bereichen des Personalmanagements annehmen.

Der Folgenbewertung geht die Erörterung der Verantwortungsfrage voraus, danach schließen sich die Fragen nach der Führungsethik beim digital unterstützten Personal-Management an.

Das Gutachten „ Datenrechte – Eine Rechts- und Sozialwissenschaftliche Analyse im Vergleich Deutschland – USA“ widmet sich der wissenschaftlichen Diskussion von Ausschließlichkeitsrechten an Daten. Im Rahmen einer rechtsdogmatischen und rechtsvergleichenden Analyse werden die zivilrechtlichen Rechtspositionen an Daten de lege lata und de lege ferenda erörtert. Im zweiten Teil wird die Diskussion um das Recht an Daten einer ökonomischen Analyse unterzogen. Hierbei wird jeweils ein vergleichender Bezug zu den rechtlichen und ökomischen Standards in den USA hergestellt. Das Gutachten schließt mit einer Zusammenschau der Ergebnisse mittels einer Aufstellung von 30 Thesen ab und zeigt weitere Perspektiven bzgl. der Diskussion um das Recht an Daten auf.

Mit der Digitalisierung aller möglichen Lebensbereiche, der Ausbreitung des Internet of Things, sowohl im Privaten als auch in der sogenannten Industrie 4.0, und der damit immer weiter fortschreitenden Vernetzung, sind Daten mittlerweile zu einem der wichtigsten – wenn nicht dem wichtigsten – Inputfaktor verschiedenster Industrien geworden. Daten werden mittlerweile nicht mehr nur vorwiegend durch Internetplattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Shops oder durch traditionell datenintensive Branchen wie Finanzmärkte oder dem Versicherungssektor generiert. Längst haben technologische Innovationen dazu geführt, dass an den verschiedensten Stellen Daten erhoben werden. Die meisten dieser Daten werden entweder mithilfe von Sensoren gesammelt oder an Primärmärkten durch datenbasierte Internetplattformen als Gegenleistung für oftmals unentgeltliche Dienste erworben. Sekundärmärkte, auf denen erhobene Daten weiterveräußert werden, sind demgegenüber eher vereinzelt anzutreffen. Zwar werden schon seit vielen Jahren bestimmte personenbezogene Daten oder auch aggregierte Informationen wie Wirtschaftsdaten gehandelt. Ein Handel oder Austausch an Informationen, die aus den Bereichen stammen, die erst mit der Digitalisierung und Vernetzung einen deutlichen Zuwachs erfahren haben, ist dagegen noch relativ selten. Fraglich ist in welchen Fällen der Datenhandel sinnvoll erscheint und unter welchen Umständen andere Gründe einem solchen Austausch entgegenstehen. Ebenso ist von Interesse, wie ein Austausch aus institutioneller Sicht vonstattengehen kann. So ist fraglich, ob es dazu weiterer Rechte bedarf wie etwa einem neu zu schaffenden Eigentumsrecht an Daten und inwiefern möglicherweise Marktlösungen zu bevorzugen sind. Müssen eventuell andere Rechte wie z.B. das Wettbewerbsrecht angepasst werden? Und bedarf es weiterer Maßnahmen, um einen effizienten Handel zu gewährleisten? Das Gutachten nimmt sich im folgenden Verlauf einiger dieser Fragen an, um den Handlungsbedarf für einen effizienten Datenhandel zu analysieren.

In dem vorliegenden Gutachten werden die datenbasierten Abbildungsverhältnisse,Regulierungsabsichten und Repräsentationsbeziehungen in der Wahlkampfberichterstattungin Deutschland, Großbritannien und den USA rekonstruiert. Die Verfügbarkeitund Auswertung großer Datensätze, das Entdecken neuer Muster und das Verfolgensozialer Prozesse in Echtzeit kann beeinflussen, so die ambivalenten Erwartungenin diesem exponierten Anwendungs- und Forschungsfeld politischer Kampagnen, wiedas Politische und das Soziale gedacht, verstanden und gesteuert werden können.Entsprechend bearbeitet das Gutachten Big Data-basierte politische Praktiken unddiskursive Zuschreibungen in ländervergleichender Perspektive. Genutzt wird dabeiein qualitativ-verstehendes methodisches Design. Es erfasst, welche Bedeutung undwelche Bedeutsamkeit Daten in Wahlkampfaktivitäten zugeschrieben werden. Die Ergebnissewerden im Gutachten zusammengefasst, konzeptionell bewertet und es werdenauf dieser Basis Handlungsempfehlungen aufgestellt.

Schon heute wird im digitalen Raum weitläufig versucht, auf das Verhalten von Bürgern einzuwirken. Das Gutachten „Nudging – Regulierung durch Big Data und Verhaltenswissenschaften“ von Max von Grafenstein, Julian Hölzel, Florian Irgmaier und Jörg Pohle (Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, HIIG) zeigt, dass mit dem Einsatz solcher Beeinflussungsinstrumente erhebliche Gefahren für individuelle sowie gesellschaftliche Werte verbunden sind. So berührt „Nudging“ unter Umständen die Würde und Autonomie des Individuums und es drohen u.a. eine verstärkte Diskriminierung bereits benachteiligter Gruppen, sowie die fortschreitende Unterminierung des Solidarprinzips. Daher wird untersucht, unter welchen Bedingungen ein Einsatz digitaler Big-Data-gestützter Instrumente zur Verhaltensbeeinflussung aus individueller und kollektiver Perspektive akzeptabel und rechtlich zulässig sein kann und das Gutachten schließt auf dieser Grundlage mit Handlungsoptionen.

Im Zentrum des Gutachtens stehen erkenntnistheoretische und methodologische Herausforderungen, die mit Big Data für die Geistes- und verstehenden Sozialwissenschaften verbunden sind. Das übergeordnete Ziel des Gutachtens ist es aufzuzeigen wo und warum das Krisenpotential wie auch die mit Big Data verbundenen Leistungsversprechen übertrieben sind. Dargestellt wird, wie sich Information und Wissen, Erklären und Verstehen zueinander verhalten. Auf Grundlage der wissenschaftstheoretischen Vorüberlegungen werden dann die mit Big Data einhergehenden Risiken diskutiert.

Im Umgang mit den immer größeren Datenmengen des digitalisierten Zeitalters sind Anonymisierung und Pseudonymisierung wichtige Werkzeuge, sowohl um dem Interessen an Privatsphäre der Betroffenen, als auch rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Doch die praktische Anwendung dieser Werkzeuge wird durch die Natur der großen Datenmengen erschwert. Wie kann etwa dauerhaft anonymisiert werden, wenn durch die immer anwachsende Datenmenge wieder Rückschlüsse auf den Betroffenen gezogen werden können? Das vorliegende ABIDA Gutachten befasst sich mit der Frage, wie praktisch eine zuverlässige Anonymisierung und Pseudonymisierung auch über einen längeren Zeitraum sichergestellt werden kann. Hierzu werden zunächst die rechtlichen Hintergründe erläutert sowie Techniken zur Anonymisierung und Pseudonymisierung vorgestellt. Im Anschluss wird als technisch organisatorischer Lösungsvorschlag das Konzept eines Datentreuhändlers dargelegt.

Mit der DS-GVO wurde trat am Anfang des Jahres eine der weitreichenste Reform des Datenschutzrechtes in Kraft. Fintech-Unternehmen waren hiervon ebenfalls betroffen und mussten u.a. ihre Datenschutzerklärungen anpassen. Das vorliegende Gutachten vertieft die Forschung aus dem im März erschienenden Gutachten „Neue digitale Akteure und Ihre Rolle in der Finanzwirtschaft“ und untersucht, wie Fintech-Unternehmen die Umsetzung der DS-GVO gelungen ist.