- Dozent:
Prof. Dr. Thomas Hoeren - Zeiten:
Mo, 10 s.t. – 12 Uhr per Zoom/Youtube
Di, 10 s.t.– 12 Uhr per Zoom/Youtube - Bitte kümmern Sie sich um die Konvertierung von Dateien (vor allem docx, ppptx) für Ihre Applerechner; ich bin nicht für Ihre häusliche Apple-Umgebung zuständig. Dafür gibt es im Web kostenlose Konvertierprogramme.
- In der Zwischenzeit steht am Institut das Verfahren für die Klausuren fest. wir ändern in Ihrem Interesse gegenüber der Fakultät das Verfahren ein wenig ab.Zu dem festgesetzten Termin der Klausur verschicken wir die Klausur über den E-Mail Verteiler. Sie erhalten also genau zu der festgelegten Uhrzeit eine E-Mail mit Klausurtext, sofern sie im E-Mail Verteiler eingetragen sind. Bitte kontrollieren Sie das noch einmal nach. Sie haben dann 2 Stunden Zeit, die Klausur zu lösen. Dann schicken Sie ihre Lösung eingescannt zu uns zurück, und zwar mit dem Subject Sachenrecht an die E-Mail-Adresse von Doris Eppe, meine Sekretärin (Doris.Eppe@uni-muenster.de). Hinterher schicken Sie die Papierversion ihrer Lösung binnen einer Woche (Poststempel!) an die Institutsadresse. Wird die Frist nicht eingehalten, können wir die Klausur nicht mehr korrigieren.Sicherheitshalber können Sie (aber müssen sie nicht) ihre Mail im Examweb eintragen. Die Daten werde ich Ihnen dazu noch mitteilen. Sie erhalten dann die Klausur zweimal zur vorgesehenen Zeit. Ansonsten bleibt es bei dem oben geschilderten Verfahren der Rückmeldung der Klausurlösung.
Allgemeine Papiere
Arbeitspapier 2: Besitz und Besitzschutz
Menger, Das Recht der besitzlosen Klassen
Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau
PPT-Folien (Hier steht, wie man das für Apple konvertiert)
Arbeitspapier 1: Sachenrecht – Grundstrukturen
Arbeitspapier 2: Besitz und Besitzschutz
Arbeitspapier 3: Eigentum – was ist das?
Arbeitspapier 4: Derivativer Erwerb von Eigentum nach § 929 S. 1 BGB
Grundbuch und Grundstückskaufvertrag
Wettlauf der Sicherungsgeber – die Grundschuld
Youtube-Videos
Begrüßung und Vorstellung der Vorlesung
Besitzschutz und Abschleppfall
Eigentum an beweglichen Sachen: Derivativer Erwerb
Derivativer Erwerb nach § 929: Besitzübergang über Dritte
Derivativer Erwerb nach § 929: Übergabesurrogate
Sachenrecht back to the roots: §§ 119, 138 und die dingliche Einigung
Eigentum wozu: Der Eigentumsvorbehalt
Einführung Anwartschaftsrechte
EBV und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen
————————————–
Grundstücke, § 97 und das Nachbarrecht
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche
Windkraftanlage als wesentlicher Bestandteil – BGH 2017
Grundschuld3: Wettlauf der Sicherungsgeber
Vormerkung – Einführung des Altmeisters Prof. Dr. Wilfried Schlüter
Weitere Fälle unter Podcasts zum Hören https://alt.itm.nrw//kategorie/podcasts/podcast-sachenrecht/