> Hausarbeit BGB AT SoSe 2015

Die korriergten Hausarbeiten wurden am 11. Januar 2016 an das Prüfungsamt gegeben.

Dort werden die Arbeiten eingecannt, im Anschluss daran erfolgt die Freischaltung der Noten.

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Sachverhalt zum Download

Hinweise zu den Formalia

In der Bearbeitung sind alle durch den Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen – ggf. hilfsgutachterlich – zu prüfen. Es gelten – soweit nicht im Folgenden anders geregelt – die Bestimmungen für die Anfertigung von Zwischenprüfungshausarbeiten. Diese sind auf der Seite des Prüfungsamtes abrufbar. Das Gutachten muss auf scannertauglichem Papier gedruckt und in einem C4-Kuvert mit Sichtfenster abgegeben werden.

Die Arbeit kann in ausgedruckter Form bis zum 19.10.2015, 15.00 h s.t. im Sekretariat abgegeben oder per Post zugesendet werden. Zur Fristeinhaltung zählt das Datum des Poststempels.

Ferner ist die Hausarbeit gemäß § 6 Abs. 4 Prüfungsordnung zusätzlich in elektronischer Form (kein pdf-Format) abzugeben. Bitte verwenden Sie Ihren Vor- und Zunamen als Dateiname und senden diese an die folgende E-Mail-Adresse: doris.eppe@uni-muenster.de

 

Abgabeschluss: 19.10.2015

 

Die Anmeldung zur Hausarbeit in WILMA II hat bis spätestens zwei Wochen vor Abgabe der Hausarbeit – dem 05.10.2015 – zu erfolgen.

Beachten Sie bitte darüber hinaus die folgenden Formalia:

  1. Das Deckblatt

Das Deckblatt beinhaltet links oder rechts oben den Namen des Verfassers, im Regelfall auch die Postanschrift. Ferner Abgabedatum sowie Matrikelnummer.

  1. Das Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis in Hausarbeiten enthält die gesamte für die Bearbeitung der Aufgabenstellung verwendete Literatur. Es ist alphabetisch geordnet. Umfangreiche Literaturverzeichnisse können zur besseren Übersichtlichkeit in die Untergruppen Lehrbücher und Monographien, Kommentare, Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen (je nach Zweckmäßigkeit) unterteilt werden.

Die vollständige Literaturangabe enthält den Namen des Verfassers (der Vorname ist nur bei Verwechslungsgefahr zwingend anzugeben), den vollständigen Werktitel, gegebenenfalls Band und Auflage (nur ab der 2. Auflage), den Erscheinungsort (i.d.R. nur den ersten angegebenen Verlagsort) sowie das Erscheinungsjahr. Der Verfassername ist nach Möglichkeit in kursiv zu setzen.

Bsp.: Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 3. Aufl. Tübingen 2005.

Wurde ein Buch später von einem anderen Autor bearbeitet, so ist auch dieser zu nennen.

Bei Kommentaren tritt an die Stelle des Verfassernamens der Name des oder der Herausgeber, gleich ob noch lebend oder verstorben.

Bsp.: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Aufl. München 2004.

Aufsätze in Zeitschriften, Festschriften oder sonstigen Sammelwerken werden mit Verfassernamen, Titel, Fundort und vollständiger Seitenzahl angegeben.

Bsp.: Hoeren, Informationspflicht im Internet – im Lichte des neuen UWG, WM 2004, 2461 – 2470.

Nicht in das Literaturverzeichnis gehören Gesetze, Urteile, Urteilsanmerkungen ohne Titel und Gesetzesmaterialien. Diese sind allerdings in der Bearbeitung selbst (in den Fußnoten) zu zitieren. Gesetze nur bei allgemein unbekannten oder neuen Texten.

Für Abkürzungen genügt der Verweis auf

Kirchner/von Pannier, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 6. Aufl. Berlin 2008.

 

III. Vorgaben für die Bearbeitung

  • Umfang: Maximal 30 Seiten
  • Einseitig
  • Blocksatz
  • 7cm Korrekturrand links und mind. 1cm Rand rechts
  • oben 2,5cm und unten 2cm Rand
  • 1,5facher Zeilenabstand
  • Schriftart: Times New Roman
  • Schriftgröße: 12-13 im Fließtext; 10 in den Fußnoten
  • Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren
  1. Fußnoten

Fußnoten sind auf jeder Seite fortlaufend als arabische hochgestellte Ziffern einzufügen (nicht erst am Ende der Arbeit). Fußnoten enden mit einem Punkt. Im Fließtext gilt: soll die Sinnaussage eines ganzen Satzes oder Abschnittes belegt werden, gehört die Fußnote hinter den Punkt am Ende des Satzes. Nur wenn ein ganz bestimmter Begriff oder spezieller Sinnabschnitt belegt werden soll, muss die Fußnote direkt hinter diesen Begriff, also vor dem Punkt oder einem Komma, eingefügt werden. Jede nicht-eigene Aussage muss belegt werden.

Viel Erfolg bei der Bearbeitung.

 

Remonstration Hausarbeit: Hinweise zur Remonstration