> Zusatzausbildungen

Als bisher einmaliges Lehrangebot in der deutschen Hochschullandschaft organisiert das ITM eine bundesweite Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. Die Ausbildung richtet sich vornehmlich an Studenten, wird aber auch von ReferendarInnen und PraktikerInnen wahrgenommen, und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester finden jeweils die Einführungsvorlesungen in die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts statt. Das zweite Semester dient dann einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block findet jeweils im Wintersemester statt.  Stimmen der Studierenden: “Diese Zusatzausbildung hat mir sehr viel Freude bereitet. Auch auf die Klausur habe ich mich gut vorbereitet gefühlt. Ich muss wirklich sagen, dass ich nun eine ganz andere Sichtweise auf das Internet habe. Die Zusatzausbildung konnte ich wunderbar in meinen Vorlesungsplan integrieren. Ich habe mich nie “verloren” gefühlt und bin mit den Unterlagen und den wöchentlichen Vorlesungen gut zurechtgekommen.”
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Mit dieser Zusatzausbildung bietet die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz eine einmalige Gelegenheit, zusätzliches juristisches Wissen im Patent-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht zu erlangen. Das Angebot richtet sich an Studierende der Rechts- oder Naturwissenschaften, an Nebenfachstudierende sowie an Referendare/Innen und PraktikerInnen, die auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes Kenntnisse aufbauen oder vertiefen möchten. Der Praxisbezug ist dabei garantiert – unsere Dozenten sind als Rechts- oder Patentanwälte aus ganz Deutschland selbst jeden Tag auf diesem Gebiet tätig. Mehr Informationen

 

© Prof. Dr. Thomas Hoeren, ITM™-Münster.